Interne Unter­su­chungen: In unserem HWCL-Recht­spre­chungs­­­report widmen wir uns zum Jahres­ab­schluss zwei Gerichts­ent­schei­dungen, die für interne Unter­su­chungen von großer prakti­scher Bedeutung sind:

  1. Das Bayerische Oberste Landge­richt („BayObLG“) hat die Feststel­lungs­an­for­de­rungen für die Verhängung einer OWiG-Geldbuße gegen eine juris­tische Person präzi­siert (BayObLG, Beschluss v. 07.07.2025 – 202 ObOWi 278/25). Die Anfor­de­rungen sind auch für die Bestimmung des Gegen­stands einer internen Unter­su­chung sowie für Bußgeld­ver­hand­lungen mit der Staats­an­walt­schaft relevant. Der Sachverhalt verdeut­licht, dass OWiG-Geldbußen gegen eine auslän­dische juris­tische Person verhängt werden können, wenn die Leitungs­person ihre Aufsichts­pflichten im Ausland verletzt hat.
  2. Das Landes­ar­beits­ge­richt München („LAG München“) hat einer leitenden Angestellten bezüglich eines Compliance-Berichts ein Einsicht­nah­me­recht in ihre Perso­nalakte zugestanden; einen Anspruch auf eine Kopie des Compliance-Berichts gem. Art. 15 DSGVO hat es verneint (LAG München, Urteil vom 12. Juni 2025 – Az. 2 SLa 70/25). Inter­essen von Hinweis­gebern und Geschäfts­ge­heim­nisse können nach Auffassung des LAG München bei einer Einsicht­nahme über die Perso­nalakte durch gezielte Anony­mi­sie­rungen geschützt werden.

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