Interne Untersuchungen: In unserem HWCL-Rechtsprechungsreport widmen wir uns zum Jahresabschluss zwei Gerichtsentscheidungen, die für interne Untersuchungen von großer praktischer Bedeutung sind:
- Das Bayerische Oberste Landgericht („BayObLG“) hat die Feststellungsanforderungen für die Verhängung einer OWiG-Geldbuße gegen eine juristische Person präzisiert (BayObLG, Beschluss v. 07.07.2025 – 202 ObOWi 278/25). Die Anforderungen sind auch für die Bestimmung des Gegenstands einer internen Untersuchung sowie für Bußgeldverhandlungen mit der Staatsanwaltschaft relevant. Der Sachverhalt verdeutlicht, dass OWiG-Geldbußen gegen eine ausländische juristische Person verhängt werden können, wenn die Leitungsperson ihre Aufsichtspflichten im Ausland verletzt hat.
- Das Landesarbeitsgericht München („LAG München“) hat einer leitenden Angestellten bezüglich eines Compliance-Berichts ein Einsichtnahmerecht in ihre Personalakte zugestanden; einen Anspruch auf eine Kopie des Compliance-Berichts gem. Art. 15 DSGVO hat es verneint (LAG München, Urteil vom 12. Juni 2025 – Az. 2 SLa 70/25). Interessen von Hinweisgebern und Geschäftsgeheimnisse können nach Auffassung des LAG München bei einer Einsichtnahme über die Personalakte durch gezielte Anonymisierungen geschützt werden.
