Die Pflicht zur eigenen Regeltreue – die sogenannte Legalitätspflicht – zählt zu den Kardinalpflichten von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern. Drei Urteile von Oberlandesgerichten aus den Jahren 2024 und 2025 verdeutlichen, mit welcher Konsequenz Unternehmen und Gerichte Verstöße gegen diese Pflicht ahnden, und zeigen zugleich, in welch unterschiedlichen Fallgestaltungen sie für Rechtsabteilungen und Compliance-Verantwortliche relevant wird. Eine vertiefte Analyse finden Sie in unserem Rechtssprechungsreport.
