Die Pflicht zur eigenen Regel­treue – die sogenannte Legali­täts­pflicht – zählt zu den Kardi­nal­pflichten von Vorstands­mit­gliedern und Geschäfts­führern. Drei Urteile von Oberlan­des­ge­richten aus den Jahren 2024 und 2025 verdeut­lichen, mit welcher Konse­quenz Unter­nehmen und Gerichte Verstöße gegen diese Pflicht ahnden, und zeigen zugleich, in welch unter­schied­lichen Fallge­stal­tungen sie für Rechts­ab­tei­lungen und Compliance-Veran­t­­wor­t­­liche relevant wird. Eine vertiefte Analyse finden Sie in unserem Rechts­spre­chungs­report.

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